Die IT-Landschaft ist vielfältig und schnelllebig. Gegebenheiten verändern sich, neue Allianzen werden eingegangen und Firmen werden übernommen. Die daraus resultierenden Änderungen zeigen sich unmittelbar im Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz: AV-Vertrag). Insbesondere geht es dabei um die Anlage 2 – genehmigte Unterauftragnehmer.
Wozu brauche ich einen AV-Vertrag?
Einen AV-Vertrag muss nach EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister – verarbeiten lässt.
Wie kann ich den neuen AV-Vertrag zeichnen?
Solltest du bisher noch keinen AV-Vertrag mit uns abgeschlossen haben, oder der Abschluss ist länger als sechs Monate her, solltest du jetzt handeln. Bitte gehe dafür auf synaxon.com/de/rechtliches und klicke unter SYNAXON Services auf den Link „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“. Du gelangst dann direkt in das e-Sign-Tool, kannst deine Daten eingeben und digital unterschreiben.
Die Änderungen im Einzelnen:
- Namensänderung Network Box nach Anqa, SYNAXON Managed RMM
- Namensänderung Ebertlang nach Elovade, SYNAXON Managed E-Mail-Archivierung
- Ergänzung Acronis für Managed EDR
- Ergänzung N-able für Managed EDR
- Hinzufügen von Lywand Software GmbH als Anbieter, SYNAXON Managed Security Audit
- Entfernen von Wortmann AG als Anbieter
Bei Fragen wende dich gern an synaxon-services@synaxon.de.