Auftragsverarbeitungsvertrag wurde aktualisiert

Die IT-Landschaft ist vielfältig und schnelllebig. Gegebenheiten verändern sich, neue Allianzen werden eingegangen und Firmen werden übernommen. Die daraus resultierenden Änderungen zeigen sich unmittelbar im Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz: AV-Vertrag). Insbesondere geht es dabei um die Anlage 2 – genehmigte Unterauftragnehmer.

Wozu brauche ich einen AV-Vertrag?

Einen AV-Vertrag muss nach EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister – verarbeiten lässt.

Wie kann ich den neuen AV-Vertrag zeichnen?

Solltest du bisher noch keinen AV-Vertrag mit uns abgeschlossen haben, oder der Abschluss ist länger als sechs Monate her, solltest du jetzt handeln. Bitte gehe dafür auf synaxon.com/de/rechtliches und klicke unter SYNAXON Services auf den Link „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“. Du gelangst dann direkt in das e-Sign-Tool, kannst deine Daten eingeben und digital unterschreiben.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Namensänderung Network Box nach Anqa, SYNAXON Managed RMM 
  • Namensänderung Ebertlang nach Elovade, SYNAXON Managed E-Mail-Archivierung 
  • Ergänzung Acronis für Managed EDR
  • Ergänzung N-able für Managed EDR
  • Hinzufügen von Lywand Software GmbH als Anbieter, SYNAXON Managed Security Audit 
  • Entfernen von Wortmann AG als Anbieter 

Bei Fragen wende dich gern an synaxon-services@synaxon.de.

 

 

 

 

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